Das Innenministerium hat im April ein Sofortprogramm zur Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung von Veranstaltungen aufgelegt. Neben einem Erlass mit grundsätzlichen Handlungsempfehlungen, der Bereitstellung einer finanziellen Förderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gehören auch Informationsveranstaltungen vor Ort dazu. Heute fand die fünfte von insgesamt sechs Veranstaltung statt, die im Innenministerium für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen durchgeführt wurde. Es waren rund 80 kommunale Vertreter vor Ort, die sich über den kürzlich in Kraft getretenen Erlass sowie über die aktuelle Gefährdungs- und Sicherheitslage informierten. Neben dem Minister begrüßten Landespolizeivizepräsident Felix Paschek und Polizeivizepräsidentin Westhessens Dr. Susanne Stewen zu Beginn. Es folgten Fachvorträge zur Gesetzeslage, Prävention, Maßnahmen der Polizei und Feuerwehr sowie zum Waffenrecht.
Innenminister Roman Poseck betonte in seinen Grußworten: „Es freut mich, dass die hessenweiten Informationsveranstaltungen zur Sicherheit bei Veranstaltungen so gut angenommen werden. Die bisherigen Rückmeldungen zeichnen ein positives Stimmungsbild. Mir ist bewusst, dass dieses Thema alle berührt. Hessen ist ein fröhliches Bundesland. Zu unserer Kultur gehören zahlreiche Veranstaltungen, Feste und Bräuche, die einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander leisten. Diese Art des Feierns gilt es zu bewahren. Deshalb wollen wir Feste ermöglichen und nicht verhindern.
Förderprogramm für die Kommunen
Erfreulicherweise finden die meisten Veranstaltungen weiterhin statt; nur sehr wenige mussten abgesagt werden. Die Gründe waren dabei vielschichtig. Zum Teil waren steigende Preise für Technik und Logistik die Gründe für den Ausfall, andere fanden aus Sicherheitsgründen nicht statt. Wir nehmen das sehr ernst und haben deshalb mit dem Sofortprogramm „Sichere Veranstaltungen“ umgehend reagiert. Teil dieses Programms ist ein Förderprogramm für die Kommunen. Für dieses stehen zunächst eine Millionen Euro zur Verfügung. Eine finanzielle Ausweitung ist möglich. Zur Gewährleistung schneller Förderung ist das Programm in das bestehende Förderprogramm der Interkommunalen Zusammenarbeit integriert worden. Deshalb hängt die Förderung von der Zusammenarbeit verschiedener Kommunen in Sicherheitsfragen ab. Die bürokratischen Anforderungen halten wir dabei so gering wie möglich. So bedarf es bspw. nicht der Vorlage eines umfassenden gemeindeübergreifenden Sicherheitskonzepts. Interkommunale Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt. Feste finden meistens nicht zeitgleich statt. Durch gemeinsame Anschaffungen können Kosten gespart werden. Es liegt bereits ein Antrag der Städte Dornburg, Elbtal, Elz und Hadamar für eine Zusammenarbeit mit dem Sofortprogramm vor. Weitere 80 Anfragen haben uns dazu erreicht. Ich bin zuversichtlich, dass sich noch weitere Kommunen zusammenschließen.
Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung im Januar 2021 herausgestellt: Es ist nicht möglich, jeder abstrakten Gefahr vorbeugend zu begegnen. Vielmehr geht es darum, nach bestem Wissen und Gewissen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die aber auch leistbar sein müssen. Die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen muss daher auf die jeweilige Veranstaltung ausgerichtet und insoweit angemessen sein, wobei auch wirtschaftliche Belange eine Rolle spielen dürfen. Gleichwohl darf die Sicherheitslage nicht außer Betracht bleiben. Insoweit gilt es, Entscheidungen mit Augenmaß und Pragmatismus zu treffen. Klar ist auch, dass es bei kleineren Festen naturgemäß weniger Sicherheitsvorkehrungen braucht als bei symbolträchtigen Großveranstaltungen.
Mit unserem Erlass vom 14. Mai zur „Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“ haben wir Handlungsunsicherheiten beseitigt und vernünftige und angemessene Abwägungen vor Ort unterstützt.
In dem Erlass werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
- Es gilt, mit Pragmatismus und Augenmaß gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen zu definieren, die der entsprechenden Gefährdungslagebewertung Rechnung tragen und angemessen sowie umsetzbar sind.
- Bei kleineren Veranstaltungen können die Sicherheitsvorkehrungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden.
- Es ist weder realistisch noch notwendig, jede Veranstaltung umfassend mittels Zufahrtschutz zu schützen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch nicht umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5.000 Personen können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel ohne Zufahrtschutz stattfinden.
Pragmatische und sorgfältig abgewogene Lösungen finden
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, pragmatische und sorgfältig abgewogene Lösungen zu finden, um die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Den Rahmen dazu haben wir insbesondere durch unseren Erlass gesetzt. Auch der heutige Austausch dient diesem Ziel. Die Sicherheitsbehörden werden den Kommunen auch danach als Ansprechpartner wie gewohnt zur Verfügung stehen. Die abschließenden Entscheidungen müssen dann im bewährten Dialog vor Ort getroffen werden.
Schon jetzt danke ich allen Teilnehmern für ihre rege Bereitschaft und auch den Organisatoren, die so kurzfristig diese Veranstaltungsreihe auf die Beine gestellt haben. Wenn alle an einem Strang ziehen kommen wir zu guten Ergebnissen – das wird bei diesem Thema besonders deutlich.“
Heutiger Ablaufplan
- Begrüßung
- StM Prof. Dr. Poseck
- LPVP, Herr Paschek
- PVPin Frau Dr. Stewen
- Eröffnungsvortrag (Gesetzeslage, Rollenverteilung)
- Fachvortrag „Prävention bei Veranstaltungen“
- Fachvortrag „Aktuelle Gefährdungslagebewertung“
- Fachvortrag „Maßnahmen der Polizei bei Veranstaltungen“
- Vortrag „Maßnahmen der Feuerwehr bei Veranstaltungen“
- Vortrag „Waffenrecht bei Veranstaltungen“
- Diskussion/Austausch
Veranstaltungsplan
Polizeipräsidium | Datum |
Südosthessen | 08.05.2025 |
Nordhessen | 16.05.2025 |
Osthessen | 19.05.2025 |
Südhessen | 20.05.2025 |
Westhessen | 21.05.2025 |
Mittelhessen | 28.05.2025 |